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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die guten Tage GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Kunden und der „Die guten Tage GmbH“ (nachfolgend „Die guten Tage“ genannt) (der Kunde und „Die guten Tage“ nachfolgend gemeinschaftlich „Parteien“ genannt), vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Liv Schneider, in mündlicher oder schriftlicher Form geschlossen werden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit „Die guten Tage“ sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

 

 

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Vertragsinhalt

Angebote von „Die guten Tage“ an den Kunden sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Ein Vertrag zwischen „Die guten Tage“ und dem Kunden kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung durch den Kunden und eine entsprechende Rückbestätigung durch „Die guten Tage“ zustande. Die Wirksamkeit des Vertrages bedarf zusätzlich einer Anzahlung durch den Kunden, soweit dieses vereinbart wurde. 

 

Der Vertragsinhalt richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des von „Die guten Tage“ übersandten Angebots und kann in 

  • der Konzepterstellung, d.h. der Erstellung eines Veranstaltungskonzeptes oder eines Dekorationskonzeptes (nachfolgend „Konzepterstellung oder Konzepte“ genannt); 

  • der Beratung, Recherche und Vermittlung von Dritten, d.h. der Beratung zur eigenständigen Organisation eines Kunden sowie / oder der Empfehlung oder Vermittlung anderer Dienstleister (nachfolgend „Einzelleistungen zu Konzepten“ genannt); 

  • Eventmanagement, d.h. der organisatorischen Planung und Umsetzung von Veranstaltungen (nachfolgend „Eventmanagement“ genannt); oder 

  • der Vermietung, d.h. der Vermietung von Equipment und Dekorationsgegenständen für Veranstaltungen oder Fotoshootings  (nachfolgend „Vermietung“ genannt)

 

bestehen.

 

Konzepte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von „Die guten Tage“ gegenüber dem Kunden das Eigentum von „Die guten Tage“. „Die guten Tage“ räumt dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem Konzept ein, das ihn zu dessen Realisierung berechtigt, sobald der Kunde alle zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von „Die guten Tage“ beglichen hat. 

 

„Die guten Tage“ ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen nach Absprache mit dem Kunden der Dienstleistungen Dritter zu bedienen. Dabei agiert „Die guten Tage“ als Vermittler des jeweiligen Dritten. Dienstleistungsverträge werden in einem solchen Fall direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten geschlossen. In Ausnahmefällen, die schriftliche Zustimmung des Kunden vorausgesetzt, darf „Die guten Tage“ auch Verträge mit Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden schließen. Hieraus ergibt sich jedoch keine Haftung für „Die guten Tage“ bei Nicht- oder Schlechterfüllungen durch den Dritten. Darüber hinaus ist „Die guten Tage“ berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten vorzunehmen, sofern diese nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten erforderlich werden, um den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zu erfüllen. 

 

 

§ 3 Preise

Die durch „Die guten Tage“ im Angebot angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%) und können je nach Art der angebotenen Leistung Pauschalpreise, Preise von Einzelleistungen oder Preise nach Stundensätzen darstellen. Barauslagen, auszulegende Gebühren und Reisespesen sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden nach Absprache mit dem Kunden gesondert abgerechnet.

 

Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts auf Veranlassung des Kunden sowie Leistungen von „Die guten Tage“, die nach dem Willen der Parteien erforderlich aber nicht Vertragsinhalt geworden sind, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. 

 

Führen äußere Umstände, auf die „Die guten Tage“ keinen Einfluss hat (z.B Tarifabschlüsse, Materialpreissteigerungen oder -senkungen), zu einer Änderung der dem Angebot zugrunde gelegten Preise, ist „Die guten Tage“ zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Dieses Recht ist die ersten drei (3) Monate nach Vertragsschluss ausgeschlossen. Auf Verlangen des Kunden wird „Die guten Tage“ die zur Preisanpassung führenden Umstände darlegen. Die Preisanpassung erfolgt entsprechend dem vertraglich vereinbarten Vergütungsmodell (Pauschalpreis, Auflistung von Einzelleistungen oder Berechnung nach Stundensätzen). Erfolgt eine Preisanpassung von mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist der Kunde gemäß den Regelungen des § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt.  

 

Schließen die Parteien einen Vertrag über die Vermietung, gelten die vereinbarten Preise als Endpreise ohne Preisanpassungsrecht seitens „Die guten Tage“ und verstehen sich zuzüglich angemessener Verpackungs-, Versand- und Lieferkosten. Die Mindestmiete beträgt € 150,00 exklusive Verpackungs-, Versand- und Lieferkosten.

 

 

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, „Die guten Tage“ alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen unverzüglich mitzuteilen. Das gilt auch für etwaige Änderungen der Informationen oder Umstände, die dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zugrunde gelegt wurden. 

 

Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA sowie die entsprechende Gebührenzahlung obliegt dem Kunden.

 

Schließen die Parteien einen Vertrag über die Vermietung, ist der Kunde verpflichtet, die Vertragsgemäßheit der überlassenen Gegenstände (nachfolgend „Mietgegenstände“ genannt) unverzüglich nach deren Erhalt zu prüfen und „Die guten Tage“ über fehlerhafte, unvollständige oder defekte Lieferungen unverzüglich schriftlich zu informieren. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden unverwendbar ist.

 

Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Die Mietgegenstände dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. Der Zweck der Nutzung ergibt sich aus dem Vertrag. Mietgegenstände wie Geschirr und Besteck sind nach dem Gebrauch von Speiseresten zu befreien. Die Reinigung in einer Spülmaschine ist strengstens untersagt. Die sachgemäße Reinigung aller Gegenstände in der Vermietung übernimmt „Die guten Tage“. 

 

 

§ 5 Versand, Erfüllungsort, Transportschäden 

Schließen die Parteien einen Vertrag über die Vermietung, hat der Kunde die Wahl zwischen dem Versand und der Abholung der Mietgegenstände. 

 

Erfolgt auf Wunsch des Kunden der Versand der Mietgegenstände, ist „Die guten Tage“ berechtigt, das versendende Transportunternehmen auszuwählen. Erfüllungsort ist der Sitz von „Die guten Tage". Dies gilt auch dann, wenn „Die guten Tage“ die Versandkosten oder einen Teil hiervon übernimmt. 

 

Vereinbaren die Parteien die Abholung der Mietgegenstände, einigen sie sich über Termine zur Abholung und Rückgabe der Mietgegenstände. Erscheint der Kunde zu einem der vereinbarten Termine nicht, ist „Die guten Tage“ berechtigt, dem Kunden eine Gebühr von € 60,00 zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. 

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen oder, bei Abholung durch den Kunden, mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Transportschäden hat der Kunde direkt dem Transporteur anzuzeigen.

 

Der Kunde ist verpflichtet, den Empfang der Mietgegenstände per Unterschrift auf dem Lieferschein zu bestätigen. Das Transportunternehmen bzw. „Die guten Tage“ sind berechtigt, die Mietgegenstände zur Vertragserfüllung einem vom Mieter berechtigten Vertreter auszuhändigen oder am Veranstaltungsort zu hinterlassen. 

 

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auf- und Abbau oder das Einsammeln der Mietgegenstände in der Miete nicht enthalten.

 

Sollte ein Mietgegenstand beschädigt oder abhandengekommen sein, ist „Die guten Tage“ hierüber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu informieren .

 

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung ohne Abzug nach Rechnungseingang fällig. 30 Tage nach Eintritt der Fälligkeit kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

Haben die Parteien einen Vertrag über Eventmanagementleistungen geschlossen, ist „Die guten Tage“ berechtigt, 50% der vertraglich vereinbarten Vergütung bereits nach Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. 

 

 

§ 7 Rücktritt / Kündigung

Der Rücktritt vom Vertrag hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. Das Gleiche gilt für die Kündigungserklärung. 

 

Im Falle des Rücktritts sind grundsätzlich die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Hat der Kunde bereits Forderungen von „Die guten Tage“ beglichen und hat „Die guten Tage“ aufgrund des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages geldwerte Leistungen gegenüber Dritten erbracht, werden diese mit dem Rückgewährungsanspruch des Kunden verrechnet, sollten die geldwerten Leistungen von Seiten des Dritten nicht zurückerstattet werden. In einem solchen Fall tritt „Die guten Tage“ ihren gegenüber dem Dritten bestehenden Zahlungsanspruch an den Kunden ab. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§346ff BGB.

 

Im Falle einer Kündigung durch den Kunden, kann „Die guten Tage“ einen ihren bisherigen Leistung entsprechenden Teil der vereinbarten Vergütung verlangen. Kündigt der Kunde einen Vertrag, dessen Gegenstand das Eventmanagement oder die Vermietung ist, ist er verpflichtet, den Teil der vertraglich vereinbarten Preise wie folgt zu zahlen: 

 

  • bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 25% der erwarteten Gesamtkosten

  • ab 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 50% der erwarteten Gesamtkosten

• ab 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 75 % der erwarteten Gesamtkosten

• ab 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn – 100 % der erwarteten Gesamtkosten

 

 

§ 8 Gewährleistung

Der Kunde verpflichtet sich, Mietgegenstände und Konzepte, die er von „Die guten Tage“ erhält, unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht oder verspätet nach und / oder können Mängel aufgrund anderweitigen Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig behoben werden, ist die Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen aufgrund dieser Mängel ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen von Seiten des Kunden, ist „Die guten Tage“ nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels oder der Ersatzlieferung ist „Die guten Tage“ verpflichtet, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht werden müssen. Schlägt die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung fehl oder ist „Die guten Tage“ mit der Nacherfüllung in Verzug, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Für darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns, oder wegen sonstiger Vermögensschäden gilt § 9 entsprechend. 

 

Haben die Parteien einen Vertrag über die Vermietung geschlossen und werden die vertragsgegenständlichen Mietgegenstände oder ein großer Teil hiervon unmittelbar vor Mietbeginn unbrauchbar, kommt „Die guten Tage“ ihrer Nacherfüllungspflicht nach, indem sie dem Kunden einen adäquaten Ersatz zur Verfügung stellt. 

 

 

§ 9 Haftung

„Die guten Tage“ haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, auch ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen, sowie für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. 

 

„Die guten Tage haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung von „Die guten Tage“ ist in diesem Fall auf den nach Art des Produkts typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 

 

Entstehen dem Kunden durch das Verhalten anderer Vertragspartner, die „Die guten Tage“ vermittelt hat, Schäden, haftet „Die guten Tage“ hierfür nicht. Dies gilt auch dann, wenn „Die guten Tage“ im Auftrag des Kunden organisatorische Absprachen mit dessen Vertragspartnern getroffen hat. 

 

Schließen die Parteien einen Vertrag über die Vermietung, haftet „Die guten Tage“ in keiner Weise für Mängel an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit auftreten oder für eventuelle Schadensersatzansprüche dritter Personen.

 

Keine der Parteien ist haftbar für etwaige Rechtsverluste, Schäden und Verzugsfolgen, soweit diese auf höhere Gewalt, insbesondere auf Feuer, Wasser, Explosion, Gewaltanschläge, Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen, Streiks oder Streikfolgen, Materialverknappung bzw. Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung zurückgehen, die für die jeweilige Partei unvorhersehbar sind und nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. In einem solchen Fall bestehen insbesondere keine Schadensersatzansprüche des Kunden. Sofern die Durchführung einer vertragsgegenständlichen Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich werden sollte, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag gemäß § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Der Kunde ist zum Ersatz der Aufwendungen von „Die guten Tage“ verpflichtet, die bis zu dem Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses höherer Gewalt entstanden sind. 

 

Gerät „Die guten Tage" mit Leistungen in Verzug, begrenzt sich ihre Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Summe der Vergütung bzw. Miete, die der Kunde an „Die guten Tage“ auf Grundlage des Vertrages bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

Eine weitergehende Haftung von „Die guten Tage“ ist ausgeschlossen.

 

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist „Die guten Tage“ berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung von Mietgegenständen auf den Kunden über. 

 

Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten, in Verzug gerät, ist „Die guten Tage“ an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden und zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages gemäß § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. 

 

 

§ 10 Nutzungsrechte, Eigenwerbung, Rechte Dritter

Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang berechtigt.

 

„Die guten Tage“ ist berechtigt, die Konzepte zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. „Die guten Tage“ ist ferner berechtigt, während der vertragsgegenständlichen Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen. Ferner ist „Die guten Tage“ dazu berechtigt Fotos eines, vom Auftraggeber engagierten Fotografen der Veranstaltung und ggf. des Hochzeitspaares zu den oben genannten Zwecken zu nutzen. „Die guten Tage“ ist dazu berechtigt den engagierten Fotografen zu diesem Zwecke direkt zu kontaktieren. Sollte der Auftraggeber nicht wünschen, dass die Bilder zum Zwecke der Eigenwerbung oder für Referenzzwecke genutzt werden, berechnet die Firma „Die guten Tage“ einen einmaligen Aufpreis von € 300,00 exkl. MwSt..

 

Der Kunde versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen-, Eigentums - oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Kunde stellt „Die guten Tage“ von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und / oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

 

 

§ 11 Schriftform /Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

 

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische  Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

 

Stand: 17.03.21

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