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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die guten Tage // Eine Marke der The Creative Corner GmbH

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) „Die guten Tage“ ist eine Agentur für die Vermietung von Dekorationsgegenständen mit Sitz in Hamburg (nachfolgend: Vermieterin). Ihre Leistungen richten sich ausschließlich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB).

 

(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist.

 

(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden werden widersprochen.

 

 

§ 2 Vertragsschluss, Mietgegenstände und Mietzweck

 

(1) Die Vermieterin überlässt dem Kunden zunächst ein Mietangebot mit einer Liste der vom Kunden für seine Veranstaltung gewünschten Mietgegenständen nebst Preisaufstellung für die Vermietung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, stellt dies noch kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein solches abzugeben. Der Kunde gibt durch eine Bestätigung/Einverständniserklärung mit dem Mietangebot in Textform (z. B. E-Mail) bzw. Gegenzeichnung oder Übersendung des Mietangebots an die Vermieterin ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertragsschluss kommt erst dann zustande, wenn die Vermieterin das Angebot des Kunden ausdrücklich und in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt. 

 

(2) Mietgegenstände sind die im Mietangebot angegebenen Dekorationsartikel sowie sonstiges bewegliches Equipment. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum der Vermieterin. 

 

(3) Die Vermieterin verpflichtet sich, Mietgegenstände mittlerer Art und Güte zu liefern und ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder qualitativ höherwertige Artikel zum vereinbarten Mietpreis zu ersetzen, sofern sie nicht in der Lage ist, die vereinbarten Mietgegenstände zu liefern. Etwaige Maßangaben sind ungefähre Maße. Die Vermieterin behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Dem Kunden ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und zum Teil „Vintage“-Artikel und nicht neuwertig sind. Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel am Mietgegentand dar. 

(4) Die Vermieterin darf sich im Rahmen der Vermietung auch Dritter bedienen. Etwaige Verträge mit solchen Dritten kommen zwischen der Vermieterin und dem Dritten, ggf. aber zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. Die Vermieterin agiert in diesem Fall nur als Vermittlerin. Mit Zustimmung des Kunden darf die Vermieterin Verträge mit Dritten und auf Rechnung des Kunden tätigen. Hieraus ergibt sich jedoch keine Haftung für die Vermieterin bei Nicht- oder Schlechterfüllungen durch den Dritten, bei etwaigen Preissteigerungen beim Dritten oder für sonstige Schadenersatzansprüche. Darüber hinaus ist die Vermieterin mit Zustimmung des Kunden berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner Bestimmungen der vereinbarten Leistung zwischen dem Kunden und dem Dritten vorzunehmen, sofern diese nach Abschluss des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten erforderlich werden, um den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zu erfüllen.

(5) Die Mietgegenstände werden ausschließlich zur Dekoration auf der geplanten Veranstaltung des Kunden vermietet. Änderungen des Nutzungszwecks bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vermieterin in Textform. Die Vermieterin darf die Zustimmung von einem angemessenen Mietzuschlag abhängig machen, wenn die gewünschte neue Nutzung die Mietgegenstände verstärkt beansprucht. 

(6) Jede Untervermietung oder Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf einer vorherigen Zustimmung der Vermieterin in Textform. 

 

§ 3 Mietdauer

 

Die Mietdauer wird zwischen den Parteien innerhalb des Mietangebots vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände und endet mit Rückgabe der Mietgegenstände an die Vermieterin. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf der Zustimmung durch die Vermieterin in Textform. 

 

 

§ 4 Preise

 

(1) Es gelten die im Rahmen des Mietangebots vereinbarten Preise, wobei die Mindestmiete € 150,00 (netto) beträgt.

 

(2) Werden die Preise als netto bezeichnet, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu, soweit diese anfällt.

 

(3) Der Mietpreis gilt für die Mietdauer, auch wenn die Mietgegenstände vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. 

 

(4) Änderungs- und Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss werden gesondert in Rechnung gestellt. 

 

(5) Der Mietpreis enthält keine Kosten für die Lieferung/Abholung durch die Vermieterin, Auf- und Abbau der Mietgegenstände sowie Verpackungsmaterial. Auch Barauslagen und/oder sonstige Auslagen sowie Reisekosten, soweit diese anfallen, sind nicht im Mietpreis enthalten. Die Kosten hierfür werden jeweils gesondert berechnet. 

 

(6) Der Mietpreis und etwaige sonstige Kosten sind 5 Tage nach Rechnungstellung durch die Vermieterin zur Zahlung fällig.

 

§ 5 Preisanpassung

 

Liegt zwischen dem Vertragsschluss und Mietbeginn ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, ist die Vermieterin berechtigt, aufgrund gestiegener Kosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie oder höhere staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern), auf die die Vermieterin keinen Einfluss hat, den Preis im Umfang der Kostensteigerung entsprechend zu erhöhen. Dies gilt insbesondere für den Fall und in dem Umfang, dass ein Dienstleistungserbringer der Vermieterin den Bezugspreis für die Mietgegenstände aufgrund einer Erhöhung der Rohstoffpreise oder höherer Gewalt erhöht hat. Bei Preissenkungen wird der Preis im Umfang der Preissenkung entsprechend reduziert. Der Kunde wird über die Preisänderung informiert. Auf Verlangen des Kunden wird die Vermieterin die zur Preisänderung führenden Umstände darlegen. Bei einer wesentlichen Preisänderung hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss durch den Kunden binnen zwei Wochen ab Kenntnis von der Preiserhöhung gegenüber der Vermieterin in Textform (z. B. E-Mail) erklärt werden, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin für die Fristwahrung maßgeblich ist. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist ein Rücktritt aufgrund der Preiserhöhung ausgeschlossen.

 

§ 6 Sicherheitsleistung

 

(1) Die Vermieterin behält sich das Recht vor, eine Sicherheitsleistung für die Vermietung der Mietgegenstände zu erheben. Die Sicherheitsleistung beträgt 20 % der Gesamtmiete zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. 

 

(2) Kommt es während der Laufzeit des Mietvertrags zu einer Veränderung der Miethöhe, so ist die Vermieterin berechtigt, die Höhe der Sicherheitsleistung anzupassen. 

 

(3) Die Sicherheitsleistung ist mit Mietbeginn zur Zahlung fällig. 

 

(4) Die Vermieterin hat die Sicherheitsleistung mit Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände an den Kunden zurückzuzahlen. 

 

 

 

§ 7 Lieferung/ Abholung durch den Kunden

 

(1) Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person kann die Mietgegenstände am Sitz bzw. Lagerort der Vermieterin in Hamburg abholen. In diesem Fall sind Mietgegenstände ordnungsgemäß verpackt und stehen zur Abholung zu einem zwischen den Parteien dafür vereinbarten Zeitraum bereit. 

 

(2) Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Selbsttransport verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Art und Weise des Transports geeignet ist, Schäden an den Mietgegenständen zu vermeiden. 

 

(3) Der Kunde bestätigt im Falle der Selbstabholung mit der Übernahme die vereinbarte Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen. 

 

(4) Für die Abholung und Rückgabe durch den Kunden vereinbaren die Parteien ein Zeitfenster. Erscheint der Kunde nicht oder stark verspätet zum vereinbarten Termin, ist Vermieterin berechtigt, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr von € 15,00 zzgl. MwSt. pro 30 Minuten Verspätung in Rechnung zu stellen.

 

(5) Soweit die Mietgegenstände auf Wunsch des Kunden geliefert werden sollen, ist die Vermieterin in der Wahl des Versanddienstleisters frei. Sofern der Kunde Verbraucher ist, trägt die Vermieterin das Versandrisiko. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf diesen über, sobald die Ware von der Vermieterin an das beauftragte Transportunternehmen übergeben worden ist. Der Kunde ist unmittelbar nach Empfang der Mietgegenstände verpflichtet, die vereinbarte Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände gegenüber der Vermieterin in Textform zu bestätigen. Sollte ein Mietgegenstand beschädigt oder abhandengekommen sein, hat der Kunde die Vermieterin hierüber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu informieren. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen. 

 

(6) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, liefert die Vermieterin die Mietgegenstände lediglich innerhalb Deutschlands. Mehrkosten für den Versand ins Ausland werden auf der Rechnung des Kunden gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu zahlen.

 

(7) Der Versanddienstleister bzw. die Vermieterin sind berechtigt, die Mietgegenstände zur Vertragserfüllung einem vom Kunden berechtigten Erfüllungsgehilfen auszuhändigen oder am Veranstaltungsort zu hinterlassen, wenn der Kunde nicht angetroffen werden kann. Für Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen haftet in diesem Fall der Kunde. 

 

(8) Wird die Lieferung von der Vermieterin übernommen, so hat die Vermieterin bei Störungen aufgrund höherer Gewalt oder Störungen, die der Kunde zu vertreten hat, die ihr die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung etwaiger Liefertermine nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden gegen die Vermieterin resultiert daraus nicht.

 

(9) Kommt die Vermieterin mit der Übergabe der Mietgegenstände in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Kunden maximal auf den Betrag des vereinbarten Mietpreises begrenzt. 

 

 

§ 8 Sorgfaltspflichten und Haftung des Kunden

 

(1) Der Kunde unterstützt die Vertragserfüllung der Vermieterin in angemessener Weise. Insbesondere stellt der Kunde sämtliche für die vertragsgemäße Erbringung der Vertragsleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und teilt der Vermieterin etwaige nachträgliche Änderungen (z.B. der Kundenkontaktdaten oder Lieferort) mit. 

 

(2) Der Kunde, seine gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen werden die Mietgegenstände und alle Zubehörteile schonend und pfleglich behandeln. 

 

(3) Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben und stark adhäsiven Klebstoffen oder sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist zu unterlassen. 

 

(4) Der Kunde haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen sowie Verlust der Mietgegenstände ab Übergabe beim Kunden bis zur Rückgabe der Mietgegenstände am Sitz bzw. Lagerort der Vermieterin. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.

 

(5) Mit Ende der Mietzeit sind die Mietgegenstände im ursprünglichen Zustand an die Vermieterin zurückzugeben. Etwaige Reparatur- oder Reinigungskosten trägt insoweit der Kunde. Sofern es sich bei dem Mietgegenstand um Geschirr handelt, übernimmt die Vermieterin die sachgemäße Reinigung. Dem Kunden ist die Reinigung von Geschirr in einer Spülmaschine untersagt. 

 

(6) Der Kunde ist informiert, dass die Mietgegenstände seitens der Vermieterin nicht gesondert versichert sind. Es obliegt daher dem Kunden, für einen ausreichenden Versicherungsschutz der übergebenen Mietgegenstände Sorge zu tragen.

 

 

 

§ 9 Haftung der Vermieterin 

 

(1) Die Vermieterin leistet Schadenersatz für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, Körper oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, haftet die Vermieterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind vollständig ausgeschlossen.

 

(2) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch etwaige Dritte ist eine Haftung der Vermieterin ausgeschlossen, soweit sie keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Mitwirkungshandlung trifft. 

 

(3) Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die auf der nicht ordnungsgemäßen Benutzung des Mietgegenstands durch den Kunden, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

 

 

§ 10 Höhere Gewalt

 

(1) Die Vermieterin haftet nicht in Fällen Höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Vermieterin liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.

 

(2) Die Vermieterin wird dem Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken. 

 

(3) Bis zum Eintritt der höheren Gewalt erbrachte Vertragsleistungen sind durch den Kunden zu vergüten. 

 

(4) Soweit sich ein Dienstleister der Vermieterin auf höhere Gewalt berufen kann und dieser seine geschuldete Leistung deshalb nicht ausführt, wird die Vermieterin gegenüber dem Kunden von ihrer Leistungspflicht frei. Die Vermieterin wird sich in Absprache mit dem Kunden um geeignete Ersatzleistungen bemühen, wobei etwaige Mehrkosten der Kunde zu tragen hat. 

 

 

§ 11 Nutzungsrecht

 

Der Kunde stimmt einer Verwendung von Foto- oder Videomaterial der Mietgegenstände, die auf der Veranstaltung des Kunden entstanden sind, durch die Vermieterin zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu. Ausnahmen hierzu bedürfen der Textform (Brief, Fax, E-Mail). Dies umfasst auch die Zustimmung etwaiger Dritter auf dem Bild- oder Videomaterial, deren Zustimmung der Kunde einholt. 

 

 

§ 12 Beendigung des Vertrags

 

(1) Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat die Vermieterin das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies den Kunden nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

 

(2) Wird der Vertrag seitens des Kunden gekündigt, ist grundsätzlich die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallene Leistung zu vergüten und fällig. Darüber hinaus schuldet der Kunde der Vermieterin ein Ausfallhonorar, wie folgt: 

 

  • bei Kündigung bis 6 Monate vor Mietbeginn: neben den bereits tatsächlich angefallenen Kosten, 25 % der restlichen erwarteten Gesamtkosten (Berechnung: [erwartete Gesamtkosten – erbrachte Leistung] x 25 %),

  • bei Kündigung ab 6 Monate vor Mietbeginn: neben den bereits tatsächlich angefallenen Kosten, 50 % der restlichen erwarteten Gesamtkosten (Berechnung: [erwartete Gesamtkosten – erbrachte Leistung] x 50 %);

  • bei Kündigung ab 3 Monate vor Mietbeginn: neben den bereits tatsächlich angefallenen Kosten, 75 % der restlichen erwarteten Gesamtkosten (Berechnung: [erwartete Gesamtkosten – erbrachte Leistung] x 75 %).

  • bei Kündigung ab 1 Monat vor Mietbeginn: 100 % der restlichen erwarteten Gesamtkosten. 

 

(3) Abs. 2 S. 2 gilt nicht, wenn die Vermieterin einen gleichwertigen Auftrag für den vereinbarten Termin erhält. Der Kundenseite ist jeweils der Nachweis gestattet, dass die Vermieterin durch die Kündigung kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird nur die bis zum Kündigungszeitpunkt angefallene Leistung zur Zahlung fällig. 

 

(4) Beide Parteien können bis zum Ende der Mietdauer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Mietende nicht zugemutet werden kann. 

 

(5) Die Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).

 

 

§ 13 Widerrufsrecht 

 

(1) Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB handelt, (also um eine natürliche Person, die die Leistung der Vermieterin weder für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke in Anspruch nimmt), steht diesem Kunden ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. 

 

(2) Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Mietgegenstände zu tragen. 

 

§ 14 Datenschutz

 

Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zu den sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet. Insoweit wird auf die Datenschutzerklärung der Vermieterin (https://www. https://www.diegutentage.de/datenschutz.de) Bezug genommen. 

 

 

§ 15 Schlussbestimmungen

 

(1) Nebenabreden wurden nicht getroffen.

 

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

(3) Die Parteien dürfen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag weder gesamt noch einzeln abtreten.

 

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Liegt der ständige Wohnsitz des Kunden außerhalb Deutschlands, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

(5) Gerichtsstand ist ausschließlich Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische  Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist.

 

(6) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Gleiches gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses.

 

Stand: April 2024

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